

Incident Reporting unter NIS2: Neue Pflichten für Unternehmen
Mit der NIS2-Richtlinie verschärft die Europäische Union die Anforderungen an die Cybersicherheit staatlicher und privatwirtschaftlicher Einrichtungen. Im Zentrum stehen dabei die Pflicht für alle Mitgliedstaaten, nationale Cybersicherheitsstrategien zu verabschieden. Cyberrisikomanagement und Berichtspflichten für definierte Einrichtungen sowie ein höheres Maß an Zusammenarbeit(-sfähigkeit) und Informationsaustausch. Dazu gehört unter anderem eine neu koordinierte europäische Schwachstellendatenbank.
Teil der neuen Gesetzgebung ist auch die verpflichtende Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen an Behörden (NIS2 Incident Reporting). Die NIS2 Incident Reporting-Pflichten reichen dabei von der Frühwarnmeldung über Lageupdates bis hin zu einem ausführlichen Abschlussbericht. Unternehmen müssen nach einem Incident nicht nur technische Gegenmaßnahmen ergreifen, sondern auch standardisierte Prozesse zur Dokumentation, Bewertung und Meldung etablieren.
Führungskräfte und Fachverantwortliche – insbesondere in den Bereichen IT-Sicherheit, Cybersecurity, Business Continuity Management (BCM) und Incident Response – stehen nun vor der Herausforderung, diese Vorgaben zügig und strukturiert umzusetzen. Als Anbieter einer spezialisierten Plattform für digitales Incident- und Krisenmanagement unterstützt PREVISEC Unternehmen bei der professionellen Umsetzung der NIS2-Anforderungen. Unsere Lösung bietet unter anderem strukturierte Incident Reporting Prozesse, automatisierte Meldelogiken und eine vollständig dokumentierte Möglichkeit zur NIS Incident Response. Mit dem digitalen Krisenraum erfüllen Sie die Anforderungen an das Krisenmanagement gem. Artikel 21. So erfüllen Sie Ihre Pflichten nicht nur rechtskonform, sondern stärken gleichzeitig Ihre Reaktionsfähigkeit und Resilienz gegenüber digitalen Bedrohungen.
Gesetzlicher Rahmen: NIS2 auf EU-Ebene und Umsetzung in Deutschland
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) wurde im Januar 2023 auf europäischer Ebene in Kraft gesetzt. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für die Cybersicherheit kritischer und wichtiger Einrichtungen in allen Mitgliedstaaten der EU. Ziel ist es, die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen europaweit zu erhöhen und einheitliche Mindeststandards zu etablieren. Die Richtlinie in ihrer deutschen Fassung können Sie hier aufrufen: Link zu EUR-LEX
Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt durch das sogenannte NIS2-Umsetzungsgesetz. Dieses wird derzeit auf Bundesebene vorbereitet und soll die bestehenden Regelungen aus dem BSIG (BSI-Gesetz) ablösen oder erweitern. Die Frist zur nationalen Umsetzung der Richtlinie endete am 17. Oktober 2024. Es ist davon auszugehen, dass die neue Bundesregierung zügig an der Implementierung arbeiten wird, da bereits ein Verfahren auf EU-Ebene gegen Deutschland eingeleitet wurde. Unternehmen, die unter die neue Regelung fallen, müssen sich daher frühzeitig auf die Anforderungen vorbereiten – insbesondere im Hinblick auf Meldepflichten und Incident Response.
Ziele der NIS2-Richtlinie und betroffene Unternehmen
Mit der NIS2-Richtlinie verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Cybersicherheit systemrelevanter Einrichtungen spürbar zu verbessern. Insbesondere sollen Unternehmen in kritischen Sektoren dazu verpflichtet werden, ihre technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu stärken. Einheitliche Anforderungen an Prävention, Reaktion und Meldepflichten sollen die Resilienz im gesamten Binnenmarkt erhöhen und gleichzeitig das Vertrauen in digitale Infrastrukturen stärken.
Von der Richtlinie betroffen sind nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch sogenannte „wichtige Einrichtungen“. Dazu zählen Unternehmen in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Wasser, digitale Infrastruktur, Finanzwesen, öffentlicher Verwaltung, Lebensmittelproduktion, Entsorgung, Cloud- und Hosting-Dienste, Rechenzentren, Post- und Kurierdienste sowie Hersteller sicherheitskritischer Produkte.
Die Einordnung richtet sich voraussichtlich nach Unternehmensgröße und Relevanz. Grundsätzlich gilt: Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro könnten in den Anwendungsbereich der NIS2 fallen – abhängig vom konkreten Sektor und der jeweiligen Kritikalität. Damit wird der Kreis der betroffenen Organisationen deutlich größer als unter der bisherigen NIS1-Richtlinie.
NIS2-Meldepflichten: Anforderungen und digitale Unterstützung durch PREVISEC
Organisationen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, sind verpflichtet, erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich an die zuständige Behörde – in Deutschland voraussichtlich das BSI – zu melden. Dabei gelten gestufte Fristen: Eine erste Frühwarnmeldung muss innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls erfolgen. Ein detaillierter Zwischenbericht ist spätestens nach 72 Stunden nachzureichen. Die abschließende Meldung mit Ursachenanalyse, Maßnahmen und Lessons Learned muss spätestens innerhalb von einem Monat übermittelt werden.
Die Meldung muss strukturiert erfolgen und folgende Informationen enthalten: Art und Schwere des Vorfalls, betroffene Systeme und Dienste, Auswirkungen, getroffene Sofortmaßnahmen sowie geplante Folgemaßnahmen. Die formalen Anforderungen an das Incident Reporting unter NIS2 sind damit umfangreicher und zugleich zeitkritischer als bisher – eine Herausforderung für Unternehmen ohne standardisierte Abläufe oder technische Hilfsmittel.
Hier liefert die digitale Lösung PREVISEC eine Vorteil: Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, alle Phasen des Incident Reporting und Incident Managements zuverlässig abzubilden – von der (internen) Erfassung über die Bewertung bis zur automatisierbaren, strukturierten Meldung. Integrierte Vorlagen, SOPs und Checklisten können genutzt werden, um Prozesse zu beschleunigen und zu standardisieren. Automatisierte Workflows und Meldungen stellen sicher, dass Meldefristen eingehalten und Verantwortlichkeiten klar zugewiesen werden. Darüber hinaus dokumentiert PREVISEC lückenlos alle relevanten Informationen für eine spätere Nachweisführung oder Audits.
Der Einsatz von PREVISEC bietet gleich mehrere Vorteile: Sie gewinnen Zeit im Ernstfall, reduzieren Fehlerquellen (operativ) und stellen sicher, dass Ihre Incident Response nach aktuellen regulatorischen Anforderungen erfolgt (Compliance-Risiko). Gleichzeitig verbessern Sie die interne Zusammenarbeit und schaffen Transparenz über Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und den aktuellen Status von Sicherheitsvorfällen – zentral, nachvollziehbar und revisionssicher.